Berlin (ots) – DUH fordert funktionierende staatliche Kontrollen zur Einhaltung des Quecksilbergrenzwertes in Energiesparlampen
Das Landgericht Dortmund hat den Leuchtmittelhersteller Poco Service AG am 24. Juni 2015 dazu verurteilt, Energiesparlampen eines Typs der Eigenmarke POCOline nicht mehr in Verkehr zu bringen, wenn diese zu viel Quecksilber beinhalten. Von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebene Laboranalysen ergaben deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Quecksilbergrenzwerts. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb derartiger Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Poco Service AG erkannte in der Gerichtsverhandlung den Anspruch der DUH an, soweit sich dieser auf den getesteten Lampentyp bezog. Das Gericht erließ ein Anerkenntnisurteil.
„Wieder einmal hat die DUH anstelle der zuständigen Behörden einen verantwortungslosen Lampenhersteller in die Schranken gewiesen. Die Bundesländer müssen Verbraucherschutz endlich ernst nehmen, Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalt prüfen lassen und Verstöße hart sanktionieren“, fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH engagiert sich seit 2004 für eine korrekte Umsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und lässt aufgrund fehlender Kontrolltätigkeiten der Bundesländer Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalte testen.
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. „Nach wie vor bringen einige Hersteller Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber in Verkehr. Dadurch gerät eine effiziente und grundsätzlich sichere Lichttechnologie, die zum Klimaschutz beiträgt, in Verruf“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat, erläutert: „Das Verfahren bestätigt, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen müssen. Deshalb freuen wir uns über den Ausgang des Verfahrens, das den Verbraucherschutz stärkt.“
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
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Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
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Daniel Hufeisen, Pressesprecher DUH
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