Leuchtmittel weisen gefährliche Produktsicherheitsmängel auf.
Der Zoll warnt vor Bestellungen von LED-Lampen aus Fernost, die im Versand- oder Internethandel angeboten werden. Die Zollämter Hallbergmoos, Passau und Plattling im Bezirk des Hauptzollamts Landshut stellten in jüngster Vergangenheit vermehrt solche Sendungen im Postverkehr sicher.
Einige Leuchtmittel – überwiegend aus China und Hongkong – weisen erhebliche Produktsicherheitsmängel auf.
So werden beispielsweise LED-Lampen ohne Schutzgehäuse eingeführt. „Dabei besteht akute Stromschlaggefahr, wenn die Lötpunkte berührt werden“, so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.
Außerdem fehle häufig die erforderliche CE-Kennzeichnung, die die Übereinstimmung eines Produkts mit den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften darstellt.
Der Zoll überwacht die Einfuhr von Nicht-EU-Waren, insbesondere im Postverkehr. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen gesetzlichen Verstoß, wird die zuständige Marktüberwachungsbehörde – im vorliegenden Fall das Gewerbeaufsichtsamt – unterrichtet. Diese entscheidet, ob die Leuchtmittel importiert werden dürfen, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden müssen.
Kontakt
Claudia Donhauserwork Telefon: 0871 806-261