Umstrittene Super-Fusion genehmigt

Eine Pressemeldung vom Bund der Energieverbraucher:
RWE und E.on vereinigen ihre Geschäftsfelder. Die fossile Stromerzeugung von E.on wurde bereits in Uniper ausgelagert und veräußert. Die übrige Stromerzeugung und der Stromgroßhandel von E.on gehen an RWE. Die Stromverteilung sowie der Stromvertrieb von RWE gehen an E.on. Die Super-Fusion hat nachteilige Folgen für Wirtschaft und Verbraucher.(24. Januar 2020) Die EU-Kommission genehmigte die gegenseitigen Übernahmen der Geschäftsfelder beider Konzerne am 17. September 2019. Die Übernahme der E.on-Kraftwerke durch RWE wurde zuvor schon am 26. Februar 2019 genehmigt. Die Auflagen der EU-Kommission für die Genehmigung sind nur geringfügig.

Was bedeutet die Fusion?

E.on übernimmt in Deutschland rund 8 Millionen Kundenverträge sowie 40.000 Mitarbeiter von RWE – und wird damit doppelt so groß wie bisher und auch der mit Abstand größte deutsche Energiekonzern: 15 Millionen Haushalte wird E.on nach der Übernahme deutschlandweit mit Strom und Gas beliefern. In der Verwaltung des Konzerns wird es vor allem im Ruhrgebiet rund 5.000 Stellenstreichungen geben. Die Betroffenen wissen noch nicht, ob sie übernommen werden. Bei der Stromverteilung wird E.on direkt oder durch Beteiligungen rund die Hälfte aller Verteilnetze in Deutschland kontrollieren – ein überaus einträgliches Geschäft mit garantierten Eigenkapitalrenditen von fast sieben Prozent (siehe „Netzentgelte vor Gericht“). Zum Ausgleich darf RWE Miteigentümer von E.on werden: 16,7 Prozent der E.on-Aktien werden von RWE übernommen. Diesem Deal hatte vor der EU-Kommission bereits das Bundeskartellamt zugestimmt.

Verheerende Folgen der Fusion

Gab es vor der Liberalisierung der Energiemärkte in den 1990er Jahren noch sieben große Energiekonzerne in Deutschland, so reduzierte sich die Zahl im Jahr 2000 auf nur noch vier Unternehmen. Die beiden mit Abstand größten Konzerne fusionieren nunmehr und teilen sich das Geschäft untereinander auf. Der Wettbewerb wird weiter ausgeschaltet und der Markt verkommt zu einem Oligopol. Die Folgen der Fusion sind verheerend für Verbraucher, Wettbewerb und auch die Energiewende.

Sowohl bei der Stromerzeugung als auch beim Netzbetrieb und im Stromverkauf entsteht durch die Fusion jeweils ein neuer Player, gegen dessen Marktmacht alle anderen Akteure keine Chance mehr haben. Mit steigender Marktmacht kann dieser neue Player zum Nachteil der deutschen Wirtschaft und aller Energieverbraucher auch höhere Preise durchsetzen. Durch den Zugriff von E.on auf einen Großteil der zukünftig geplanten digitalen Stromzähler entsteht zudem eine Datenkrake, vergleichbar mit Google.

Nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher hätte die Fusion auf gar keinen Fall genehmigt werden dürfen, weil sich die nachteiligen Folgen nicht mehr rückgängig machen lassen. Die neuen mächtigeren Firmen werden sich noch erfolgreicher gegen eine Dezentralisierung und die Mobilisierung der Energieverbraucher als Erzeuger zur Wehr setzen.

Erfolglose Gegenwehr

Gegen die Fusion hatten sich Verbraucher, Ökostromanbieter und kommunale Energieversorger zur Wehr gesetzt. Unter den Fusionsgegnern sind Schwergewichte wie die Mainova, die Leipziger Stadtwerke, die Aachener Stawag oder der hessische Regionalversorger Entega. Aber auch Energieanbieter wie Lekker Energie, Lichtblick und Naturstrom.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hätte nach dem Wunsch seiner Mitglieder klarer gegen die Fusion Position beziehen sollen. Jetzt wurde bekannt, dass die VKU-Geschäftsführerin und ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete sowie Staatssekretärin im Bundesumweltministerium in leitende Position zu E.on wechselt.

Das Bundeskartellamt verweigerte den Fusionsgegnern zunächst sogar die Akteneinsicht. In einem Eilverfahren wurde die Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht Köln gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz erfolgreich erzwungen (Az. 13 L 1114/19).

Gegen die Fusionsgenehmigung der EU-Kommission könnte es eine Nichtigkeitsklage von Stadtwerken geben. Denn es ist sehr fraglich, ob die Kommission bei ihrer Fusionsgenehmigung die Verhältnisse der Energieversorgung richtig beurteilt hat.

https://www.energieverbraucher.de/de/konzentration__358/ContentDetail__18229/

Bund der Energieverbraucher
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