Eine Pressemitteilung des Umwelt Bundesamtes:
„Beim Klimaschutz kommt dem Staat und seiner Verwaltung eine wichtige Vorbildfunktion zu. Deshalb haben zahlreiche Verwaltungen sich vorgenommen, treibhausgasneutral zu werden. Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) unterstützt sie nun dabei. Der Leitfaden stellt den Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung anhand neun Etappen dar, gibt Empfehlungen und erleichtert mit vielen Praxisbeispielen anschaulich die Umsetzung vor Ort. „Der Staat und seine Verwaltung haben eine Vorbildfunktion, um den Weg in eine treibhausgasneutrale Zukunft zu weisen. Auf diese Weise gewinnen staatliche Institutionen nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern leisten einen direkten Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Dirk Messner, Präsident des UBA.
Bis 2050 wollen die EU und Deutschland klimaneutral sein, d.h. nicht mehr Treibhausgase emittieren als sie der Atmosphäre z.B. durch Aufforstungen entziehen. Ein ambitioniertes Vorhaben, das engagierte Vorbilder vorantreiben können. Das Bundes-Klimaschutzgesetz enthält daher einen eigenen Abschnitt zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Klimaschutzgesetze der meisten Bundesländer sowie zahlreiche Klimaschutzinitiativen von Städten und Gemeinden enthalten vergleichbare Verpflichtungen für ihre Verwaltung. Insgesamt betrifft das Ziel einer treibhausgasneutralen Verwaltung in Deutschland mehrere tausend Behörden mit über vier Millionen Beschäftigten.
Mit dem Leitfaden zur treibhausgasneutralen Verwaltung richtet sich das UBA vorrangig an öffentliche Einrichtungen. Diese werden mit den organisatorischen, methodischen und praktischen Aspekten des Klimaschutzes vertraut gemacht und auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität mit vielfältigen Informationen und Hinweisen unterstützt. Darüber hinaus gibt der Leitfaden aber auch Unternehmen und anderen Organisationen außerhalb der öffentlichen Hand eine Orientierung, anhand derer sie ihre Klimaschutzbemühungen transparent und glaubwürdig gestalten können.
Für den Leitfaden hat das UBA nicht nur die relevante Literatur und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgewertet, sondern auch die Erfahrungen zahlreicher Verwaltungen untersucht und als gute Praxisbeispiele, konkrete Empfehlungen und Checklisten in den Leitfaden integriert. Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung besteht aus insgesamt neun Etappen, die ausführlich beschrieben werden. Die Verwaltungen können dabei erfahren, wie sie die Verantwortung, Zuständigkeiten und Handlungsfelder für den Klimaschutz bestimmen, die System- und Bilanzgrenzen für die Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen definieren, sinnvolle Ziele und Maßnahmen beschließen, Anforderungen für die Kompensation unvermeidbarer Emissionen formulieren, die interne und externe Kommunikation gestalten sowie die Wirksamkeit ihrer Klimaschutzaktivitäten überprüfen. Darüber hinaus enthält der Leitfaden einen umfassenden Überblick über weiterführende Informationen und Hilfestellungen, insbesondere für die Handlungsfelder Gebäude, Verkehr, Beschaffung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Veranstaltungen.“
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neuer-leitfaden-zu-klimaschutz-in-der-verwaltung
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