Irreführende Werbung für Halogenlampen

Halogenlampen gelten schon lange nicht mehr als effiziente Beleuchtungstechnologien. Zu gut schneiden mittlerweile LED und Energiesparlampen ab. Dennoch bewerben viele Hersteller ihre Produkte immer noch mit dem Zusatz „Eco“ oder „Sparlampe“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dies jetzt wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Verbrauchertäuschung abgemahnt.

Der vzbv hat wegen unlauterer Werbung mit der Bezeichnung Eco oder Sparlampe insgesamt sechs Abmahnungen gegen Hersteller von Halogen-Glühlampen ausgesprochen. Der Grund: irreführende Werbung auf den Produktverpackungen. Der Aufdruck Eco oder Sparlampe kann nach Auffassung des vzbv bei Verbrauchern den falschen Eindruck erwecken, dass es sich hierbei um besonders effiziente Lampen handelt. Denn: Die abgemahnten Halogenlampen weisen die Energieeffizienzklasse D aus. Die Klasse D ist in einem Kennzeichnungsspektrum von A++-E eine gerade noch zugelassene Klasse auf dem Markt. In einem Fall war eine Energieeffizienzklasse gar nicht angegeben, obwohl es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe handelt.

„Mit energieeffizienter Beleuchtung können Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld sparen. Produktkennzeichnungen, die Energieeinsparung versprechen aber nicht einhalten, sind irreführend“, sagt Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik des vzbv.

Eco-Label und Sparhinweise häufig irreführend

Mit dem Begriff Eco oder Sparlampe verbindet der Verbraucher ein energiesparendes und umweltfreundliches Produkt. Dies war aber bei keinem der beanstandeten Produkte tatsächlich der Fall. Halogenlampen verursachen vier bis fünf Mal höhere Stromkosten als LED oder Energiesparlampen. Daher tragen sie häufig die Energieeffizienzklasse D. Dennoch bewerben viele Lampenhersteller ihre Produkte mit dem Zusatz Eco oder Sparlampe. Dieser Zusatz ist aber veraltet und bezieht sich auf den Vergleich zur Glühlampe.

Abgemahnt wurden die Firmen Osram, dm Drogerie Markt, Philips, Hama, real und Diefra-Light GmbH. Unterlassungserklärungen liegen bislang von der Diefra Light GmbH und Osram vor. Diese Firmen haben versprochen, zeitnah ihre Verpackungen umzustellen. Die übrigen Verfahren sind noch offen.

 

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