Für die Umwelt: Fachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln und Lampen

Für die Umwelt: Fachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln und Lampen

Das Elektro- und Elektronikgesetz regelt in Deutschland seit dem Jahr 2006 den fachgerechten Umgang mit Altgeräten. Die Vorschriften lauten, dass für ausgediente Elektrogeräte, zu denen auch Leuchtmittel und Lampen gehören, zum Ende ihres Lebenszyklus eine möglichst umweltverträgliche Entsorgung sicherzustellen ist. Die Trennung der Altgeräte erfolgt dabei nach unterschiedlichen Produktgruppen.

Wie sich eine fachgerechte Entsorgung von Lampen und Leuchtmitteln gestaltet, erklärt der folgende Artikel.

Glüh- und Halogenlampen kommen in den Hausmüll

Vorgeschrieben ist das Recycling nach dem Elektro- und Elektronikgesetz für sämtliche Arten von Entladungslampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen. Daneben gelten die Regelungen ebenfalls für LEDs und technische Leuchten, die etwa in Büroräumen, der Straßenbeleuchtung oder der Produktion zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig geht damit einher, dass Halogenlampen und Glühlampen auch im Sperr- beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden können. Diese enthalten keine umweltbelastenden Inhaltsstoffe, sondern sind aus Glas und Metall gefertigt.

Fallen beispielsweise im Rahmen einer Entrümpelung besonders große Mengen an Müll an, ist dieser unbedingt nach den einzelnen Materialien und Abfallgruppen getrennt zu entsorgen. Hilfreich zeigt sich dabei eine professionelle Unterstützung durch einen Containerdienst.

Entladungslampen: Hier ist das Recycling vorgeschrieben

Entladungslampen, zu denen beispielsweise Leuchtstofflampen und Energiesparlampen gehören, weisen jedoch geringe Anteile von Quecksilber auf. Daher dürfen diese nicht im herkömmlichen Hausmüll entsorgt werden. Für diese Art der Lampen ist eine Entsorgung nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgesetzes nötig.

Die Materialien von Leuchtstofflampen und LED-Lampen lassen sich heute bis zu 90 Prozent recyceln. Dies gilt nicht nur für die Metalle und das Glas der Leuchten, sondern auch für das Quecksilber und das Leuchtstoffpulver. Im Handel sind entsprechende Sammelboxen zu finden, in denen haushaltsübliche Mengen von Altlampen entsorgt werden können. Bei einer größeren Anzahl an ausgedienten Lampen stellt der lokale Wertstoffhof die passende Anlaufstelle dar.

Nachhaltigkeit in der modernen Lichtindustrie

Grundsätzlich setzt die Lichtindustrie heute vorrangig auf Materialien, die wiederaufbereitet oder recycelt werden können. Daneben wird immer stärker darauf geachtet, dass schädliche Inhaltsstoffe in Lampen und Leuchten weitestgehend vermieden werden.

Die RoHS-Richtlinie wurde im Jahr 2011 überarbeitet. Seitdem gilt für die Produzenten von Lichtquellen beispielsweise eine europaweite Pflicht, schädliche Substanzen, wie etwa Cadmium, Nickel und Quecksilber, ausschließlich in minimalen Mengen bei ihren Herstellungsprozessen zu nutzen. Seit dem Jahr 2023 darf der Großteil der quecksilberhaltigen Lampen zudem überhaupt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.