Energieverbrauchskennzeichnung – Schulnoten für den Energieverbrauch

Energieverbrauchskennzeichnung - Schulnoten für den Energieverbrauch

Sie dienen dem Kunden als Unterstützung bei seiner Kaufentscheidung.   Auf den verschiedensten Produkten bzw. Gütern sind sie zu finden.

Die Rede ist von Energieverbrauchskennzeichen. Sie informieren den Käufer, wie der Name es schon verrät, über den Energieverbrauch von Gütern/Produkten. Eine der wichtigsten Kennzeichen in das EU-Energielabel. Dieses gilt für Elektrogeräte und verpflichtet die Hersteller auf den Geräten ein Energie-Label anzubringen.

Energieeffizienzklasse

Auf den EU-Energielabels befinden sich die sogenannten Energieeffizienzklassen(EEK). Diese sind eine Bewertungsskala, welche den Energiebedarf und weitere Gebrauchseigenschaften des jeweiligen Geräts  in verschiedene Klassen einsortiert.

Die Einteilung erfolgt dabei ähnlich wie in amerikanischen Schulen. Es werden die Buchstaben A-G vergeben. A ist  dabei die „beste“ Klasse, also die mit dem niedrigsten Energiebedarf. G ist somit die „schlechteste“ Klasse, die mit dem höchsten Bedarf.  Mit diesem System soll der Verkauf von energiesparender Elektronik in der EU gesteigert werden.

Die Klassen wurden im Laufe der Jahre etwa um A+ und A++( für besonders sparsame Kühlschränke) erweitert. Dies kommt dadurch, dass die ursprünglichen Klassen  oft mit Referenzgeräten aus dem Jahr 1998 erstellt wurden. Die Technik entwickelte sich weiter und die Referenzgeräte waren kein Maßstab mehr.

Diese neuen Klassen sollen allerdings bis Anfang 2020 auch schon wieder komplett abgeschafft werden und eine Rückkehr zu den alten Klassen(nur A-G) ist beschlossene Sache.

Berechnung der Klassen

Die Grundlage der Berechnung der Energieklassen sind sogenannte  Großklassen für die diversen Arten von Geräten. Fernseher werden etwa nach ihrer Bildschirmgröße eingeordnet. Kühlschränke wiederum nach ihrem Rauminhalt.

Berechnet wird am Ende der Energieverbrauch des Gerätes gegenüber eines fiktiven Referenzgerätes. Die echten Geräte verbrauchen nur einen Anteil der Energie, die das fiktive Referenzgerät verbrauchen würde. Dieser Anteil wird im Energieeffizienzindex angegeben.  Diese Energieeffizienzindexwerte werden dann in den Energieeffizienzklassen angegeben. Je kleiner der E Energieeffizienzindex ist, desto effizienter ist ein Gerät.

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung(EnVKV) ist die Verordnung, die in Deutschland die Kennzeichnung der Geräte vorschreibt.

In Deutschland gilt aktuell eine Kennzeichnungspflicht bei folgenden Geräten:

  • Autos
  • Lampen
  • Kühl und Gefriergeräten(z.B. Kühlschrank)
  • Trockner
  • Elektrobacköfen
  • Fernseher
  • Dunstabzugshauben
  • Staubsauger
  • Klimaanlagen
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher