Wie werden Leuchtmittel bzw. Glühbirnen eigentlich richtigerweise entsorgt? Das ist eine Frage, die vielen Menschen, gerade in jungen Jahren, durch den Kopf geht, wenn die erste Birne bzw. Leuchte dann einmal kaputt ist. Die richtige Entsorgung ist dabei sehr wichtig, dass es hier um das Thema Umweltschutz geht. Ebenso ist es auch für jeden Verbrauch selbst wichtig zu wissen, da eine falsche Entsorgung von alten Leuchtmitteln mit hohen Bußgeldern einherkommt. Zahlungen von bis zu 400 Euro sind im Normallfall vorgesehen, in Einzelfällen können es aber auch einmal bis 1000 Euro werden.
Eigentlich würde man die Information über die richtige Entsorgung eines Leuchtmittels auf der Verpackung erwarten, dies ist aber leider nicht immer bzw. teils auch nur sehr unzureichend der Fall. Diese Information wäre besonders wichtig, da dazu auch nicht alle Glühbirnen und Leuchten gleich entsorgt werden. Wie und wo entsorgt man also eine Leuchte? Und wo liegen die Unterschiede bei der Entsorgung einzelner Leuchtmittel?
Entsorgung im Glascontainer unmöglich – Im Hausmüll sehr bedingt
Die genaue Art der richtigen Entsorgung ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Bereits im Jahre 2006 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Dieses soll dafür sorgen, dass Elektromüll dort landet, wo er hingehört und eine entsprechende Trennung das Recyclen des Mülles erlaubt. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass weder anderer Müll verseucht wird, noch dass die wertvollen und seltenen Bestandteile der Leuchtmittel abhandenkommen.
Theoretisch ist es möglich manche Leuchten im Hausmüll zu entsorgen, hier geht es aber wenn um klassische Glühbirnen bzw. Halogenlampen. Deren Verkauf und auch deren Einsatz ist allerdings bekanntlich in der ganzen EU zu vielen Teilen verboten bzw. eingeschränkt. Sollte man allerdings noch eine solche Leuchte haben und diese gibt den Geist auf, kann diese in den normalen Restmüll. Wichtig ist bei Leuchten, die in den Restmüll kommen vor allem, dass sie keine giftigen Stoffe, vor allem kein Quecksilber beinhalten.
Recycling oder Wertstoffhof
Neuere Glühbirnen enthalten in der Regel geringe Mengen an Quecksilber. Da es sich dabei um einen umweltschädlichen Stoff handelt, ist eine Entsorgung über den Hausmüll nicht erlaubt. Das ElektroG schreibt stattdessen vor, dass diese Glühbirnen recycelt werden müssen. Betroffen sind von dieser Regelung nicht nur Energiesparlampen, sondern auch Leuchtstofflampen, Entladungslampen sowie LEDs.
Für die Entsorgung solcher Lampen stehen den Verbrauchern in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen gibt es in jedem Landkreis eine Sammelstelle, an der Glühbirnen abgegeben werden können. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Händler aufzusuchen, um dort die ausgebrannten Lampen abzugeben. Die Rücknahme erfolgt dabei grundsätzlich kostenfrei. Auch manche Bau- und Supermärkte haben zum Teil eine Annahmestelle oder Box.
Achtung bei zerbrochenen Energiesparlampen
Die Tatsache, dass die meisten neuen Glühbirnen Quecksilber enthalten, führt auch dazu, dass man selbst mehr Vorsicht walten lassen sollte. Gerade wenn die Glühbirne aufgrund von Zerbrechen entsorgt werden muss, können Personen mit den giftigen Stoffen in Berührung kommen. Dabei reicht es nicht aus, wenn ein körperlicher Kontakt vermieden wird.
Quecksilber verdampft und kann daher über die Atemwege in den Körper gelangen. Aus diesem Grund sollte ein Raum mit einer zerbrochenen Glühbirne mindestens 30 Minuten gründlich gelüftet werden. Einen körperlichen Kontakt sollte man im Anschluss trotzdem vermeiden und die Bruchstücke stattdessen mit Handschuhen oder einem Tuch anzufassen. Bis zur endgültigen Entsorgung empfiehlt es sich, die gebrochenen Stücke luftdicht verschlossen zu halten. Auch gilt immer noch, dass diese Art von Glühbirnen nicht in den Hausmüll gehört. Stattdessen sollte man für die Entsorgung eine Sammelstelle oder einen Wertstoffhof aufsuchen.